Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dr. Christian Mertens, Beratung & Coaching

– auf Nachfrage –

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dr. Christian Mertens, Beratung & Coaching, nachfolgend „Berater“ genannt.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Berater und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Beratung, Consulting
  • Coaching
  • Moderationen, Workshops
  • Interim Management

(2) Der Auftraggeber kann sowohl ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Klauseln, die ausschließlich für Verbraucher gelten oder bei denen für Verbraucher abweichende Regelungen bestehen, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

(3) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Auftragserteilung des Auftraggebers sowie deren ausdrückliche Bestätigung durch den Berater per E-Mail oder Unterschrift. Eine Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsannahme dar. Ein Coaching-Vertrag mit Verbrauchern (Coaching für Privatpersonen) kann auch durch mündliche Absprache (Terminvereinbarung) zustande kommen.

(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie vom Berater schriftlich bestätigt werden.

§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrags wird. Im Zweifel hat die schriftliche Auftragsbestätigung Vorrang vor mündlichen Abreden.

(2) Die Leistungen des Beraters sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg schriftlich vereinbart wird, schuldet der Berater eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.

(3) Der Berater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen übernimmt der Berater keine Haftung. Die Leistungen des Beraters gelten unabhängig davon, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden, als erbracht.

(4) Leistungsänderungen oder -erweiterungen („Change Requests“) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand, der durch Change Requests oder unvollständige Informationsbereitstellung des Auftraggebers entsteht, wird gesondert nach dem vereinbarten Tagessatz vergütet.

(5) Der Berater ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung verbleibt beim Berater.

(6) Bei Interim-Management-Mandaten wird die operative Rolle, Weisungsbefugnis und Zeichnungsberechtigung individuell im gesonderten Mandatsvertrag geregelt. Diese AGB gelten ergänzend.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater bei der Erbringung seiner Leistungen angemessen zu unterstützen. Er stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig bereit: (i) alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge; (ii) qualifizierte Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis; (iii) erforderliche IT-Zugänge, Arbeitsmittel und Infrastruktur, soweit vereinbart.

(2) Der Auftraggeber trifft erforderliche Entscheidungen zeitnah und vollständig. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Beraters. Entstehende Mehrkosten werden nach vereinbartem Tagessatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3) Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber verschoben oder fällt ein gebuchter Termin aus Gründen aus, die der Berater nicht zu vertreten hat, gelten die Stornobedingungen gemäß §6 dieser AGB.

§4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abrechnung, Reisezeit-/Kosten

(1) Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Tagessatz (8 Stunden) oder Halbtagessatz (4 Stunden), nach besonderer Absprache auch stundenweise (insbesondere im Coaching). Einsätze von mehr als vier (4) bis acht (8) Stunden werden als voller Tag abgerechnet. Einsätze von bis zu vier (4) Stunden werden als halber Tag abgerechnet.

(2) Die Vergütung (Tages-, Halbtages-, ggf. Stundensatz) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie versteht sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern der Berater umsatzsteuerpflichtig ist.

(3) Reisezeiten zu und von Einsatzorten werden zu 50 % des vereinbarten Tagessatzes vergütet, sofern die einfache Reisezeit zwei (2) Stunden überschreitet und keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

(4) Auslagen und Reisekosten (Fahrt/Transportmittel, Unterkunft, Auslagen, Verpflegungsmehraufwand) werden zu Selbstkosten erstattet. Belege werden auf Anforderung vorgelegt.

(5) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (B2B). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf (5) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Berater schriftlich anerkannt wurde. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§5 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Einzelaufträge enden grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung oder dem vereinbarten Enddatum.

(2) Projektbezogene Einzelaufträge mit Laufzeiten von länger als drei (3) Monaten sowie Dauermandate (insbesondere Interim-Management-Mandate und laufende Beratungsretainer) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Auftraggeber mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät und die Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung mit Nachfrist nicht erfolgt; (ii) der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt verletzt; (iii) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

(4) Bereits vollständig erbrachte Leistungen werden unabhängig vom Kündigungsgrund anteilig vergütet. Werden Leistungen durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet, hat der Berater Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung bereits veranlasster und nicht stornierbarer Aufwendungen.

(5) Bei Interim-Management-Mandaten verpflichtet sich der Berater, bei Vertragsende einen Übergabebericht zu erstellen und eine geordnete Übergabe zu gewährleisten. Hierfür wird ein gesondertes Honorar vereinbart, sofern der Aufwand die reguläre Leistungszeit überschreitet.

§6 Stornierung und Terminabsage

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per E-Mail absagen.

(2) Bei Absage von gebuchten Tages- oder Halbtagsleistungen, Workshops, Moderationen und Coachings am Ort des Auftraggebers, gilt folgende Stornostaffel: (i) bis vier (4) Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr; (ii) bis zwei (2) Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars; (iii) bei Absage des Termins bis zu einer (1) Woche vor dem Termin 50 % des vereinbarten Honorars; (iv) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars; (v) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars.

(3) Bei Absage von gebuchten Coachings durch Verbraucher an anderen Orten als am Ort des Auftraggebers oder per Video gilt folgende Stornostaffel: (i) bis eine (1) Woche vor dem Termin keine Stornogebühr; (ii) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars; (iii) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 50% des vereinbarten Honorars.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner statt an einem gebuchten Coaching- oder Workshoptermin teilnimmt, sofern der Berater zustimmt und dies inhaltlich möglich ist.

(5) Muss der Berater einen Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind auf nachgewiesene direkte Kosten (z. B. Stornogebühren für Reisebuchungen) begrenzt.

§7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Berater haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Beraters beruhen.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Beraters auf Schäden begrenzt, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Die Gesamthaftung des Beraters ist der Höhe nach auf die für den betreffenden Auftrag gezahlte Nettovergütung, maximal jedoch auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden, die nicht auf einer Verletzung einer Kardinalpflicht beruhen, ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit das anwendbare Recht zwingende weitergehende Haftungsregeln vorsieht.

(6) Die Haftung für den Inhalt von Empfehlungen, Handlungsvorschlägen oder Konzepten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftraggeber trifft unternehmerische Entscheidungen in eigener Verantwortung.

§8 Treuepflicht

(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

§9 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt.

(2) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die (i) der Öffentlichkeit bereits bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei bekannt werden; (ii) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren; (iii) von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig übermittelt wurden; (iv) aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung.

(4) Der Berater ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz in eigenen Marketingmaterialien und auf seiner Website zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Über den konkreten Inhalt erbrachter Leistungen wird ohne gesonderte Zustimmung nicht berichtet.

§10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle vom Berater im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Berichte, Präsentationen, Konzepte, Analysen, Entwürfe; nachfolgend „Werke“) werden dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung überlassen.

(2) Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Werken eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.

(3) Methoden, Frameworks, Templates und sonstiges Hintergrundwissen des Beraters, das in die Leistungserbringung einfließt, verbleibt im ausschließlichen Eigentum des Beraters. Die Nutzung ist auf den konkreten Auftragszweck beschränkt.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm die Rechte an den Informationen und Unterlagen, die er dem Berater zur Verfügung stellt, zustehen. Er stellt den Berater von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

§11 Konkurrenzschutz und Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für zwölf (12) Monate nach dessen Beendigung ohne schriftliche Zustimmung des Beraters keine vom Berater eingesetzten oder empfohlenen Mitarbeiter oder Subunternehmer direkt abzuwerben oder einzustellen.

(2) Im Falle eines Verstoßes gegen Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von drei (3) Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Person zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§12 Datenschutz

(1) Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der von ihm benannten Kontaktpersonen ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Kommunikation im Rahmen des Auftrags. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Softwaredienstleister) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Mit etwaigen Auftragsverarbeitern werden entsprechende Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Sofern der Berater im Rahmen des Mandats Zugang zu personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden des Auftraggebers erhält, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

(4) Die Datenschutzerklärung des Beraters, die weitere Informationen zu Betroffenenrechten und Speicherdauern enthält, ist auf der Website des Beraters (https://christianmertens.com/datenschutz/) bereitgestellt.

(5) Bei Coaching-Mandaten, bei denen der Auftraggeber oder Teilnehmer sensible personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten, persönliche Lebensumstände) teilt, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer vorab eingeholten ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern (im Sinne des §13 BGB) steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über eine Website) geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dr. Christian Mertens, hello@christianmertens.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen zurückzuerstatten, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Berater mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§14 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dieses für den Verbraucher günstiger ist.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Beraters (München). Gegenüber Verbrauchern ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

München, Mai 2026